Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Ticketverkauf
Vertragsbeziehung
Für die Veranstaltung „Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2025 Glarnerland+“ (Verein ESAF 2025 Glarnerland+) entsteht mit dem Kauf eines Tickets eine vertragliche Beziehung zwischen dem Ticketkäufer und dem Verein ESAF 2025 Glarnerland+ (Veranstalter). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer. Sie sind integrierter Bestandteil aller Arten von Tickets, die der Veranstalter ausfertigt. Der Ticketkäufer steht bezüglich des Besuchs der Veranstaltung in keinem Vertragsverhältnis mit dem Ticketpartner Ticketcorner AG.
Tickets
Eine Rückgabe oder ein Umtausch des Tickets ist ausgeschlossen.
Ein gewerblicher und/oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
Die Tickets werden am Eingang der Glarnerland-Arena geprüft. Eine Überprüfung der Berechtigung des Ticketvorweisers bleibt vorbehalten.
Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, mechanischen oder optischen Einwirkungen sowie sonstigen Beschädigungen usw. zu schützen. Beschädigte Tickets werden nicht ersetzt. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen usw. von Tickets ist nicht erlaubt. Auf diese oder andere Weise manipulierte Tickets sind nicht gültig.
Das Ticket ist bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Jeglicher Missbrauch mit Tickets ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
Absage / Verschiebung der Veranstaltung
Sollte der Verein ESAF 2025 Glarnerland+ gezwungen sein, die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt abzusagen, besteht in keinem Fall ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis des Tickets.
Im Falle einer definitiven Absage der Veranstaltung aus anderen Gründen muss das betreffende Ticket innert 30 Tagen nach Absage bei jener Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei welcher dieses gekauft/bestellt worden ist. Es wird nur der auf dem Ticket aufgedruckte Nennwert ohne Gebühren zurückerstattet, wobei der Verein ESAF 2025 Glarnerland+ berechtigt ist, für den Aufwand der Rückerstattung eine Rückabwicklungsgebühr von CHF 10.00 pro Ticket zu verrechnen.
Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt behalten die Tickets ihre Gültigkeit und werden nicht zurückerstattet.
Sicherheit
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Eintritt in die Glarnerland-Arena auf erstes Verlangen durch das Veranstaltungspersonal auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen kontrollieren zu lassen. Diese Überprüfung kann durch das Abtasten der Kleidung sowie durch eine Taschenkontrolle stattfinden. Auch nach dem Einlass in die Glarnerland-Arena können jederzeit stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung aller Vorschriften dieser AGB durchgeführt werden.
Folgende Regeln gelten für den Einlass in die Glarnerland-Arena:
- Kinder haben keinen Gratiszutritt in die Glarnerland-Arena
- Kinder auf dem Schoss sitzen zu lassen ist nicht gestattet
- Kinderwagen sind in der Glarnerland-Arena nicht zugelassen
Das Mitführen folgender Gegenstände in die Glarnerland-Arena ist verboten:
- Professionelle Fotoausrüstungen, jegliche Film- und Tonaufnahmegeräte sowie Tonabspielgeräte (mit Ausnahme der nachfolgenden Ausnahmen)
- Fahnenstangen jeglicher Art, Regen- und Sonnenschirme
- Pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art
- Waffen oder waffenähnliche Gegenstände
- Megaphone
- Tiere jeglicher Art
- Werbung jeglicher Art (Plakate, Flaggen, Transparente, grossflächige Aufdrucke auf Kleidern)
- Drohnen
- Stühle, Klappstühle
Gestattet sind:
- Pocket-Fotoapparate sowie Digital-Fotoapparate ohne Wechselobjektiv
- Mobiltelefone mit Aufnahmefunktionen
- Ausrüstungen von akkreditierten Medienschaffenden und deren Verwendung
Verhalten
Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals (einschliesslich Sicherheitspersonal, Polizei, Feuerwehr) ist Folge zu leisten. Grundsätzlich sind die Sitze nach dem Betreten der Glarnerland-Arena so schnell wie möglich einzunehmen.
Es ist nicht gestattet,
- einen anderen als den auf der Eintrittskarte verzeichneten Sitzplatz zu benutzen;
- sich in den Zu- und Abwegen der Zuschauerbereiche (Fluchtwege) längere Zeit aufzuhalten;
- auf Bänken oder Sitzplätzen zu stehen;
- den Innenraum bzw. für die Allgemeinheit nicht bestimmte Bereiche und Räume ohne gültige Berechtigung zu betreten;
- Gegenstände im gesamten Veranstaltungsgelände (insbesondere in den Innenraum oder in die Zuschauerräume) zu werfen;
- ohne Erlaubnis des Veranstalters Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Erzeugnisse aller Art zu verteilen und Sammlungen durchzuführen.
Verstösse
Der Ticketinhaber nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichtbefolgen von Vorschriften gemäss diesen AGB jederzeit entschädigungslos von der Glarnerland-Arena weggewiesen und ihm das Ticket entschädigungslos entzogen werden kann. Die Geltendmachung von Schadenersatz seitens des Veranstalters bleibt vorbehalten.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung, Fahrlässigkeit uneingeschränkt miteingeschlossen; es sei denn der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Aufnahmen
Jede Person, welche die Glarnerland-Arena betritt, anerkennt, dass sie Ton- und/oder Bildaufzeichnungen und/oder Beschreibungen der Glarnerland-Arena oder der Veranstaltung sowie Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen kann. Auf jeden Fall ist es untersagt, über Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse, und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Jede Person, welche die Glarnerland-Arena betritt, willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme ein. Dies gilt für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten (akkreditierte Medienschaffende) im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
Änderungen, salvatorische Klausel
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Änderungen der AGB werden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikation auf der Webseite, mitgeteilt. Eine regelmässige Konsultation der Website ist deswegen empfohlen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Glarus.