Verkehrskonzept und Zufahrtsbewilligung für Anwohner:innen
Wir wissen es alle: Den Verkehr am Eidgenössischen zu regeln und im Griff zu haben ist ein Husarenstück. Damit alles reibungslos vonstatten gehen kann, sind wir auf die Mitarbeit aller angewiesen. Du hilfst uns dabei «uusinnig», wenn du während dem Festwochenende auf dein Auto verzichtest. Mit dem Velo oder zu Fuss bist du unkomplizierter und schneller unterwegs. Oder du kommst früher und gehst später. Du geniesst das Glarnerland also in vollen Zügen.
Solltest du das Auto am Festwochenende unbedingt nutzen müssen, so brauchst du eine Zufahrtsbewilligung und du solltest die verschiedenen Kontrollzonen kennen.
Zufahrtsbewilligung
Für alle drei Kontrollzonen (siehe unten) benötigst du eine Zufahrtsbewilligung. Das gilt für Anwohner:innen wie für Gäste.
Wenn du eine Unterkunft für das Wochenende vermietest, so musst du für die Gäste eine Bewilligung beantragen.
Eine Zufahrtsbewilligung braucht man, wenn man:
- Zwischen Samstag, 30. August, 01.00 Uhr und Sonntag, 31. August, 22.00 Uhr einfahren muss und
- Lenker:in eines Personenwagens
- Lenker:in eines Wohnmobils, Liefer- oder Lastwagens, Servicefahrzeugs etc.
- Lenker:in eines Motorrads, Töfflis, Vespa etc. ist.
Keine Zufahrtsbewilligung benötigen:
- Lenker:innen von nicht-motorisierten Fortbewegungsmitteln wie Velos, E-Bikes etc.
- Serviceorganisationen wie Haus- oder Notarzt, Spitex, Feuerwehr, Polizei, Tierarzt, Elektro- und Lieferservice etc.
Bitte beachte, dass du für jede Zufahrtsbewilligung nachweisen musst, dass private Parkplätze zur Verfügung stehen.
Für Anwohner:innen in der roten Zone in Mollis, die ihr Auto unbedingt brauchen, sind am Samstag und Sonntag, 30. und 31. August, Parkplätze auf dem Zschokke-Areal bei der Firma Toneatti sowie auf dem Korki-Areal bei den Firmen Jung Architektur GmbH und Steiner AG reserviert. Von diesen Parkplätzen aus können Sie Ihr Auto Richtung Kantonsstrasse uneingeschränkt nutzen.
Kontrollzonen
Das Verkehrskonzept definiert drei Arten von Zonen:
Zufahrt für Anwohner:innen und deren Gäste ohne Einschränkungen (grün)
Zufahrt mit Einschränkungen (orange)
Grundsätzlich dem ESAF-Verkehr vorbehalten (rot)
Zwischen Samstag, 30. August, 01.00 Uhr und Sonntag, 31. August, 22.00 Uhr motorisierte Zufahrt grundsätzlich nur mit Bewilligung möglich
Verzichte während dieser Zeit wenn möglich auf dein Auto.
Klausenpass
Samstag und Sonntag, 30. und 31. August, jeweils zwischen 06.00 Uhr (05.00 Uhr ab Spirigen) und 19.00 Uhr gesperrt.
Pragelpass
Samstag, 01.00 Uhr bis Sonntag, 24.00 Uhr gesperrt.
Verkehrsführung
Die Kantonsstrasse zwischen Bilten und Linthal ist ohne Einschränkungen befahrbar.
Während den Festtagen (Samstag, 30. August, 01.00 Uhr bis Sonntag, 31. August, 24.00 Uhr) sind folgende Achsen gesperrt (exklusiv bewilligter
ESAF-Verkehr):
- Autobahnzubringer Glarnerland
- Autobahnausfahrt Weesen
- Zufahrt Gäsi
- sämtliche Linth-Brücken in Näfels, Mollis und Netstal
Von Samstag, 30. August, 01.00 Uhr bis Sonntag, 31. August, 22.00 Uhr werden Einwohnende von Mollis und dem Kerenzerberg gebeten, die Kerenzerbergstrasse als Zu- und Wegfahrtsweg zu nutzen, wenn sie motorisiert unterwegs sind. Die Querung der Linth ist für Fussgänger:innen und Velofahrer:innen bei der unteren Linthbrücke möglich.
Der Regionalverkehr nach Weesen und Amden wird über Bilten-Schänis-Ziegelbrücke geführt.
Der Klausenpass ist am Samstag und Sonntag, 30. und 31. August zwischen 06.00 Uhr (05.00 Uhr ab Spirigen) und 19.00 Uhr gesperrt. Der Pragelpass ist Samstag und Sonntag durchgehend gesperrt.
Wir beraten dich gerne
Unser Team “Kontrollzonen und Zufahrtsbewilligungen” ist jeweils mittwochs 15.00 -19.00 Uhr und freitags 10.30 – 13.00 Uhr unter der Nummer 055 552 20 35 sowie unter [email protected] erreichbar.